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Freitag, 25. Mai 2018

Gesichtslos durch DSGVO ?

Touristen am Regensburger Domplatz, anonymisiert – Foto und Bearbeitung: Maximilian Weinzierl


Heute tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf das Fotografieren. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich das "Recht am eigenen Bild" als hohes Gut ansehe, das in jedem Fall zu beachten ist. Aber die Rechtslage ist im Moment äußerst diffus, vieles läßt sich bisher nicht vollständig klären, befragst du 2 Fachleute dann bekommst du 3 Meinungen. Manche Äusserungen in den Medien und sozialen Kanälen betreiben auch eine gewisse Panikmache. Es wird vermutlich aber eine Unterscheidung geben zwischen Personenaufnahmen vor und Personenaufnahmen nach dem 25.05.2018. 


Ausschnitt aus obigem Foto – Foto und Bearbeitung: Maximilian Weinzierl


Ist Streetfotografie – so wie sie bisher war – überhaupt noch möglich, wenn jegliches Ablichten von Personen, und seien sie noch so klein im Bild, als Speichern von personenbezogenen Daten angesehen werden kann? Ist ungefragtes Fotografieren von Personen an sich schon rechtswidrig, da es eine unerlaubte Datensammlung darstellen kann, unahängig vom späteren Verwendungszweck der Fotos? Unsicherheit allenthalben! Wie ist es mit Ansichten von touristischen Locations, wo immer irgendwelche Menschen herumstehen, ausser vielleicht um Mitternacht? Gibt es noch "Menschen als Beiwerk" oder muss ich künftig alle meine Fotos so behandeln wie obiges, um wirklich ganz rechtssichere Bilder zu produzieren? Oder muss ich von allen Personen hier auf dem Regensburger Domplatz eine Einverständniserklärung einholen, die dann jederzeit von jedermann widerrufbar ist? Wird lustig, schöne neue Fotowelt  wahrscheinlich werden die Fotos menschenleerer …


Regensburg. Am Domplatz – Foto: Maximilian Weinzierl